Beförderungsbedingungen

1
Die Beförderungsbedingungen und die geltenden Rechtsvorschriften sind Bestandteil des vom Fahrgast gewählten Tickets. In diesem Vertrag bezeichnet der Begriff „Ticket“ das „elektronische Ticket des Passagiers“ oder den Ticketbestätigungscode, zu dem diese Bedingungen und Hinweise gehören. Der Begriff „Beförderer“ umfasst alle Fluggesellschaften, die gemäß den folgenden Beförderungsbedingungen den Fluggast oder sein Gepäck befördern oder sich dazu verpflichten, oder sonstige mit der Luftbeförderung verbundene Dienstleistungen erbringen. Der Begriff „elektronisches Ticket“ oder „Ticketbestätigungscode“ bezeichnet den vom oder im Auftrag des Beförderers ausgestellten Routenbeleg und die Bordkarte. Warschauer Abkommen bezeichnet das Abkommen zur Integration von Bestimmungen über den internationalen Luftverkehr, das am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnet und am 28. September 1955 in Haag und 1999 in Montreal geändert wurde.
2
Jede Ausnahme oder Beschränkung der Haftung der Fluggesellschaft gilt auch für ihre Agenten, Mitarbeiter oder Vertreter und jede Person, deren Luftfahrzeug von der Fluggesellschaft zur Beförderung verwendet wird, sowie für Agenten, Mitarbeiter oder Vertreter dieser Person. Kein Agent, Angestellter oder Vertreter des Beförders darf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ändern.
3
Der Beförderer verpflichtet sich, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um die betreffende Leistung ordnungsgemäß auszuführen. Unter außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft Flugzeuge ersetzen und, falls erforderlich, geplante Flugrouten ändern. Der Beförderer ist nicht verantwortlich für die Sicherung eines Anschlussflugs, die nicht im Ticket des Passagiers enthalten ist.
4
Der Passagier muss die Gesetze und geltenden Bestimmungen für Flugreisen einhalten und die erforderlichen Reisedokumente vorlegen. Er muss auch zu der von der Fluggesellschaft angegebenen Zeit am Flughafen eintreffen.
5
Die dem Beförderer zu Ihrer Reise übermittelten personenbezogenen Daten können aus Gründen der Grenzkontrolle und der Flugsicherheit an die zuständigen staatlichen Behörden weitergeleitet werden.
6
Das Ticket ist personenbezogen und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.

Verantwortung des Luftfahrtunternehmens

7
Der Begriff „Schaden“ umfasst Tod, Verletzung, Verspätung, teilweisen oder vollständigen Verlust oder andere Schäden, die aus dem Transport oder anderen damit verbundenen Dienstleistungen des Beförderers resultieren.
8
Unsere Haftung als Beförderer bestimmt sich nach den Bestimmungen des Übereinkommens, umgesetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002, und den geltenden nationalen Rechtsvorschriften. Wir sind nicht verantwortlich für Schäden aufgrund der Einhaltung geltender Gesetze oder staatlicher Regeln oder Vorschriften. Jegliche Haftung, die wir für Schadenersatz tragen, ist auf Ihre eigene Fahrlässigkeit beschränkt, die den Schaden in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht verursacht, dazu beigetragen oder erhöht haben könnte.
9
Als Luftfrachtführer haften wir nur für Schäden, die während des Transports in Flügen oder Teilen von Flügen entstehen, auf deren Ticket unser Airline Code erscheint.
10
Haftung des Beförderers für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck bis zu 1.131 SZR (ca. 1.300 €). Ungeachtet dessen, was im Beförderungsvertrag oder anderen anwendbaren Gesetzen festgelegt ist: (a) Die Fluggesellschaft haftet nicht für Schäden an einem Passagier oder Gepäck, das nicht am „Check-in-Schalter“ übergeben und von der Fluggesellschaft registriert wurde, es sei denn, dieser Schaden durch Fahrlässigkeit des Beförderers verursacht wurde. (b) Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die direkt und ausschließlich aus der getreuen Anwendung von Gesetzen, staatlichen Vorschriften, Bestimmungen oder Regeln oder deren Nichteinhaltung durch den Passagier entstehen. (c) Der Haftungsausschluss oder die Haftungsbeschränkung der Fluggesellschaft gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gilt auch für die Agenten, Mitarbeiter oder Vertreter der Fluggesellschaft sowie für alle Personen, deren Luftfahrzeug von der Fluggesellschaft zur Beförderung verwendet wird, und für deren Agenten, Mitarbeiter oder Vertreter.
11
Im Falle einer Beschädigung eines gemäß den vorstehenden Bestimmungen aufgegebenen und vom Beförderer registrierten Gepäcks ist unverzüglich nach Erhalt des Gepäcks und Feststellung des Schadens eine schriftliche Schadensmeldung an den Beförderer abzugeben. Schadensmeldungen, die sieben (7) Tage nach Erhalt des Gepäcks eingereicht werden, werden nicht akzeptiert. Bei verspätetem Empfang des Gepäcks muss eine Schadensmeldung innerhalb von (21) Tagen nach Erhalt erfolgen."

Transport

12
Das Ticket gilt nach Bestätigung der Reservierung für den Transfer vom Abflughafen zum Zielflughafen gemäß der auf dem Ticket angegebenen Route.
13
Der Beförderer verpflichtet sich, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um die betreffende Leistung ordnungsgemäß auszuführen. Stunden, die sich auf die Strecken oder anderswo beziehen, sind indikativ und nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Fluggesellschaft kann ohne vorherige Ankündigung Fluggesellschaften oder Flugzeuge ersetzen und im Bedarfsfall die im Ticket enthaltenen Stationen ändern oder überspringen. Der Beförderer kann die Strecken ohne Vorankündigung ändern und übernimmt keine Verantwortung für die Gewährleistung der Anschlüsse. Er kann auch aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, oder aus technischen Gründen und wenn er dies für erforderlich hält, einen Flug oder ein weiteres Transferrecht oder eine Sitzplatzbestätigung stornieren, unterbrechen, davon abweichen, verschieben oder verzögern. Er kann entscheiden, ob ein Abflug oder eine Landung erfolgen soll und dies ohne Verantwortung zu tragen.Er hat lediglich das Ticketund die Gepäckgebühren gemäß seinen Rechnungen für den nicht genutzten Teil des Tickets zu erstatten. Bei Überladung entscheidet allein der Beförderer, welche Passagiere oder Gegenstände befördert werden.
14
Der Passagier muss alle staatlichen Reisevorschriften einhalten. Er/sie muss 60 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit am Flughafen eintreffen. Passagiere, die ins Ausland reisen, müssen zwei (2) Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit am Flughafen eintreffen. Der Beförderer haftet nicht für Verluste oder Kosten des Passagiers, wenn dieser die vorstehende Bedingung nicht erfüllt. Die Fluggesellschaft ist nicht verpflichtet, die Kosten der Strecke zu erstatten. Bei einer Tariferhöhung ist der Fahrgast verpflichtet, die Differenz ohne Vorankündigung zu begleichen.
15
Kein Agent, Angestellter oder Vertreter des Luftfrachtführers ist berechtigt, eine Bestimmung dieser Vereinbarung zu ändern oder zu kündigen.
16

Besondere Passagierkategorien:

  • I. Schwangere Passagiere

    • Bis zur 28. Schwangerschaftswoche; Es sind keine Einschränkungen oder ärztliche Atteste erforderlich
    • Zwischen der 29. und 35. Schwangerschaftswoche; Sie benötigen ein ärztliches Attest Ihres Arztes über Ihren Gesundheitszustand und Ihre Flugfähigkeit. Das Zertifikat sollte dem Beförder übergeben werden.
    • Mehr als 36 Schwangerschaftswochen; In diesem Fall können schwangere Passagiere nicht mit dem Flugzeug reisen.

  • II. Unbegleitete Kinder

    • Kinder zwischen 5 und 12 Jahren können unbegleitet reisen, vorausgesetzt, dass ein Elternteil/Begleitperson oder ein Vormund, sowohl am Abflug- als auch am Ankunftsflughafen anwesend ist und die Fluggesellschaft vor Ausstellung des Tickets informiert wurde und die Verfügbarkeit des Sonderdienstes zur Begleitung von Minderjährigen für den jeweiligen Flug bestätigt hat.
    • Das Kind muss einen Reisepass mit sich führen. Nur für Flüge innerhalb Griechenlands-ein gültiges öffentliches Dokument mit einem aktuellen Foto (z.B. Geburtsurkunde, Identitätsnachweis), das von einer öffentlichen Behörde oder Bürgercenter (KEP) beglaubigt wurde.
    • Wenn die Beziehung des Kindes mit der deklarierten Begleitperson weder bei der Abreise noch bei der Ankunft durch ein gültiges öffentliches Dokument nachgewiesen wird, ist für den Empfang/die Übergabe des Kindes durch oder an diese Person/Begleitung eine Bevollmächtigung beider Elternteile erforderlich, die von einer öffentlichen Behörde, einem Bürgercenter (KEP) oder elektronisch über gov.gr validiert wurde.
    • Stellen Sie sicher, dass der Vormund/Begleiter des Kindes am Abflug- und Ankunftsflughafen seinen Personalausweis sowie die von einer öffentlichen Behörde, einem Bürgercenter (KEP) oder elektronisch über gov.gr validierte Bevollmächtigung mit sich trägt.
    • Für diesen Service wird ein spezieller Zuschlag pro Strecke erhoben. Die Übergabe des unbegleiteten Kindes erfolgt am Zielflughafen mit Ausweiskontrolle und Unterschrift des Elternteils/Begleitperson oder des Erziehungsberechtigten, der das Kind entgegennimmt.

  • III. Menschen mit besonderen Bedürfnissen

    Um Ihnen unsere Dienstleistungen anbieten zu können, setzen Sie sich bitte vor Ausstellung Ihres Tickets und mindestens 48 Stunden vor Abflug des von Ihnen gewählten Fluges mit unserem Unternehmen in Verbindung.

17
Hundeführer für sehbehinderte Menschen reisen kostenlos. Um Ihren sicheren Transport gewährleisten zu können, müssen Sie unsere Hilfe anfordern, bevor Ihr Ticket von Ihrem Agenten oder direkt bei uns ausgestellt wird.
18

Reisedokumente:

  • Reisedokumente für Passagiere ab 12 Jahren:

    Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, je nach Zielland. Nur für Flüge innerhalb Griechenlands haben Sie bei Verlust des Polizeiausweises die Möglichkeit, mit einem anderen amtlichen Dokument, das Ihr Foto anzeigt (z.B. Führerschein) zu reisen. Hellenic gov.gr wallet ID ist nur für inländische Ziele gültig.

  • Reisedokumente für Kleinkinder und Kinder unter 12 Jahren:

    Sie müssen einen Reisepass mit sich führen.

    Nur für Flüge innerhalb Griechenlands wird entweder ein Identitätsnachweis oder die Geburtsurkunde mit einem aktuellen Foto des Kindes akzeptiert, die von einer öffentlichen Behörde oder Bürgercenter (KEP) validiert wurde.

    Falls das Kind mit nur einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reist, ist eine Bevollmächtigung erforderlich, die von einer öffentlichen Behörde, einem Bürgercenter (KEP) oder elektronisch über gov.gr validiert wurde und die Erlaubnis erteilt, dass das Kind nur durch den bestimmten Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet wird. (Die Bevollmächtigung muss vom anderen Elternteil unterschrieben werden). Für internationale Flüge muss die Bevollmächtigung, in der oben beschriebenen Weise, in englischer Sprache vorgelegt werden. Wenn der Elternteil, der mit dem Kind reist, ein offizielles Dokument für das alleinige Sorgerecht mit sich führt, ist keine Bevollmächtigung erforderlich.
  • Ärztliche Atteste, falls ein gesundheitliches Problem vorliegt, über das Sie uns informieren sollten.
  • Reisedokumente für Haustiere:

    Tiergesundheitsbuch, wenn Sie ein Haustier (Hund, Katze) befördern möchten sowie eine Erklärung/Bestätigung, dass Sie der Besitzer des Tieres sind.

    Des Weiteren ist es wichtig sicherzustellen, dass Ihr Haustier einen Identifikations-Mikrochip hat.

    Es ist eine vollständige Impfung erforderlich, die mindestens 21 Tage vor dem Flug stattgefunden haben und am Reisetag gültig sein muss.

  • Für den Transport von Waffen und Munition wird die Kontrolle hinsichtlich der Echtheit der Dokumente, die den rechtmäßigen Besitz und das Tragen von Waffen bescheinigen, von der griechischen Polizei durchgeführt.

Nützliche Links

background
care plane icon

Reisen Sie sicher